Landshut - pol (07.07.2026) Am Samstag, 4. Juli, führte die Verkehrspolizeiinspektion in den Abendstunden wieder verstärkt Kontrollen im Bereich der Landshuter Innenstadt durch. Um 19.15 Uhr bemerkte die Zivilstreife einen 23-jährigen Fahrer eines BMW, der sein Fahrzeug bewusst mehrfach so beschleunigte, dass das Heck ausbrach und die Reifen quietschten. Er wurde angehalten und belehrt. Es erwartet ihn ein Bußgeld von 80 Euro.
Um 20.30 Uhr fuhr ein 18-jähriger Kleinkraftradfahrer auf der Wittstraße. Hierbei wurde von den Beamten festgestellt, dass er sein Kennzeichen so weit nach oben gebogen hatte, dass es nicht mehr problemlos abgelesen werden konnte. Laut Rechtsprechung darf der Neigungswinkel maximal 30 Grad betragen. Der Fahrer bog das Kennzeichen wieder in die ursprüngliche Position zurück und musste ein Verwarnungsgeld bezahlen.
Um 20.50 Uhr wurde der 28-jährige Fahrer eines Kraftrades auf der Wittstraße angehalten. Bei ihm wurde festgestellt, dass sein Vorderreifen die nötige Profiltiefe von 1,6 mm weit unterschritten hatte. Aufgrund der Beschaffenheit der Reifen musste die Weiterfahrt untersagt werden. Um 21.05 Uhr wurde ein 19-jährige Fahrer einer Kawasaki angehalten, da sein Kennzeichen so beschädigt war, dass es nicht mehr erkennbar war. Beide Fahrer haben mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro zu rechnen.
Um 22.04 Uhr wurde ein 26-jähriger Fahrer eines Audi angehalten, der das für die Rosengasse geltende Durchfahrtsverbot missachtete. Zusätzlich erzeugte er unnötigen Lärm durch schnelles Gas geben. Der Fahrer zeigte sich nach der Belehrung äußerst uneinsichtig und gab an, sein Fahrverhalten nicht ändern zu wollen. Um weitere Verkehrsstörungen abzuwehren wurde ihm ein Platzverweis für die Altstadt ausgesprochen. Er hat mit einem Bußgeld von 160 Euro zu rechnen. Zudem erfolgt ein Bericht an die Führerscheinstelle.
Um 23.30 Uhr konnte ein 39-jähriger Mercedesfahrer in der Altstadt angehalten werden. Er hatte die vorderen Seitenscheiben mit einer Tönungsfolie beklebt. Dadurch erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Es erwartet ihn ein Bußgeld von 70 Euro.
Im Rahmen der Überwachungsmaßnahmen erfolgte auch eine Kontrolle des Durchfahrtverbotes im Balsgäßchen. Hierbei mussten im Zeitraum von 30 Minuten 17 Verwarnung in Höhe von 50 Euro ausgesprochen werden. Aufgrund der zahlreichen Beschwerden über verkehrswidriges Verhalten in der Innenstadt wird die Verkehrspolizeiinspektion ihre Kontrollen weiter verstärken.

