Landkreis Landshut - pm (29.06.2026) Neben dem massiven Insekten- und somit Nahrungsmangel sind Igel seit einigen Jahren und inzwischen exponentiell zunehmend mit einer weiteren, regelrecht grausamen Gefahr konfrontiert. Es handelt sich um die Verletzung mit überwiegend elektrischen Gartengeräten. Dabei spielen zum einen Mähroboter eine verheerende Rolle. Igel rollen sich bei Gefahr zusammen, werden überrollt und verstümmelt.
Aber auch Tellersensen, Mulcher Freischneider und Motorsensen, mit denen oft leichtfertig und ohne vorherige Kontrolle unter Büschen, Hecken und im dichten Gestrüpp hantiert wird, führen zu furchtbaren Verletzungen und letztlich zum sicheren Tod. Mit den Muttertieren sterben im Sommer und Herbst auch deren Welpen, die in den Nestern vergeblich und verzweifelt auf die Rückkehr der Mutter warten.
Gemäß § 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen oder es töten. Der Europäische Braunbrustigel ist zudem nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Laut § 44 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist es verboten, wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten sowie ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Ein fahrlässiges Inkaufnehmen schwerster Verletzungen widerspricht diesen Schutzvorschriften deutlich.
Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Landshut bittet deshalb die Gartenbesitzerinnen und -besitzer, unbedingt folgende Hinweise zu beachten:
- Igel und andere Kleintiere sind vor allem in den Dämmerungs- und Nachtstunden aktiv. Bitte verzichten Sie darauf, Mähroboter abends und während der Nachtstunden einzusetzen. Mit dem Verzicht des Betriebs von Mährobotern in diesen Zeiten wird das Verletzungs- und Tötungsrisiko erheblich reduziert. Betroffen ist der Zeitraum von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang (plus Zugabe von je einer halben Stunde). Die konkreten Zeiten hängen vom Sonnenstand ab, aber in den Sommermonaten Mai bis September gilt die Faustformel, dass der Mähroboter von 18.30 Uhr bis 08.30 Uhr Pause machen sollte.
- Bitte seien Sie wachsam und achtsam, wenn Sie mit jeglichen Mäh- und Gartengeräten unter Büschen, Hecken, Sträuchern und Holzhaufen arbeiten. Immer mind. 15cm Abstand zum Boden einhalten.
- Bitte fahren Sie mit Mähgeräten nicht unbedacht oder blind unter tiefhängende Büsche und Hecken.
- Bitte vergewissern Sie sich vorab manuell, dass kein Igel sein Nest an den Stellen hat, an denen Rasentrimmer, Tellersensen, Freischneider, Heckenscheren oder Mulcher zum Einsatz kommen. Ein kurzes Nachsehen rettet Leben.

