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Ermittlungen wegen Telefonbetrugs in 17 Fällen mit 500.000 €uro Schaden

Regensburg, Geiselhöring, Wallkofen, Landkreis Sraubing-Bogen - pol (20.04.2026) Die Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben Niederbayern und die Staatsanwaltschaft Regensburg ermitteln seit mehreren Monaten gegen eine Bande sogenannter Telefonbetrüger. Zwei polnische Staatsangehörige im Alter von 29 und 48 Jahren stehen im dringenden Verdacht, seit Ende Juli 2025 für insgesamt 17 Taten als Abholer verantwortlich zu sein.

Im gesamten Bundesgebiet wurden Geld, Schmuck und andere Wertgegenstände im Gesamtwert von ca. 500.000 Euro bei den jeweiligen Opfern abgeholt. Den Betrugsopfern wurde jeweils vorgetäuscht, ein naher Angehöriger habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht und müsse in Untersuchungshaft, falls die Angerufenen nicht bereit seien, eine Kaution zu hinterlegen.

Aufbauend auf den akribischen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft am 19.03.2026 die Anklage zum Landgericht Regensburg wegen des Tatvorwurfs des (versuchten) gewerbsmäßigen Bandenbetruges gegen die beiden Männer erhoben. Staatsanwaltschaft Regensburg und Kriminalpolizeiinspektion für Zentralaufgaben Niederbayern ermitteln bereits seit August 2025 gegen eine Gruppierung von Telefon-Betrügern, die sich auf den Betrug älterer Mitbürger durch sogenannte Schockanrufe in der gesamten Bundesrepublik spezialisiert hat.

Ausgangspunkt der Ermittlungen war ein Betrugsversuch vom 14.08.2025 in Geiselhöring/Landkreis Straubing-Bogen. Nur weil die damals 65-jährige Geschädigte den Betrugsversuch erkannte und unverzüglich die Ermittlungsbehörden informierte, gelang es, die Übergabe der vermeintlichen Tatbeute polizeilich zu überwachen und einen der Angeschuldigten, der sich zum Anwesen der Geschädigten begeben hatte, festzunehmen. In der Folgezeit gelang es der Geschädigten sogar den Betrügern weiterhin ihre Kooperation vorzuspielen, so dass diese noch einen weiteren Angeschuldigten zur Abholung der vermeintlichen Beute schickten, der ebenfalls festgenommen werden konnte.

In den folgenden Monaten gelang es den Ermittlungsbehörden durch akribische Detailermittlungen, die Angeschuldigten mit weiteren 16 Betrugstaten nach gleichem Muster, die sich im gesamten Bundesgebiet ereignet hatten, in Verbindung zu bringen. So werteten die polizeilichen Sachbearbeiter insbesondere GPS-Daten und von den Angeschuldigten mitgeführte Mobiltelefone aus, um ein umfassendes Bewegungsbild der Angeschuldigten zu erlangen. Dieses konnte mit den weiteren Taten in Einklang gebracht werden.

Die entsprechenden Ermittlungsverfahren wurden sodann von der Staatsanwaltschaft Regensburg aus dem gesamten Bundesgebiet beigezogen und sind nunmehr Gegenstand der erhobenen Anklage.

Zusammengefasst liegt den beiden Angeschuldigten gewerbsmäßiger Bandenbetrug in 14 Fällen und versuchter gewerbsmäßiger Bandenbetrug in 3 Fällen zur Last. Beide Angeschuldigte befinden sich seit August 2025 in Untersuchungshaft. Einer der Angeschuldigten hat zur Sache angegeben, dass er von einer ihm unbekannten Person zur Abholung einer Tasche angesprochen worden sei. Der weitere Angeschuldigte hat sich nicht zur Sache geäußert.

Es wird darauf hingewiesen, dass für die Angeschuldigten weiterhin uneingeschränkt die Unschuldsvermutung gilt. Das Landgericht Regensburg wird im weiteren Verlauf über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung zu entscheiden haben.

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