ÖDP-Stadträtin Iris Haas begründet den Antrag
Landshut - pm (13.08.2026) Die ÖDP-Stadtratsfraktion setzt sich für einen besseren Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner entlang der Veldener Straße vor gesundheitsschädlichem Verkehrslärm ein. Dauerhaft hohe Lärmbelastungen können unter anderem Schlafstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychische Belastungen und Konzentrationsstörungen hervorrufen. In einem Antrag fordert sie die Verwaltung auf, gemeinsam mit dem Staatlichen Bauamt zu prüfen, welche zusätzlichen Maßnahmen im Zuge der anstehenden Straßensanierung zu einer dauerhaften Lärmentlastung beitragen können. Dabei soll auch untersucht werden, ob eine Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 km/h aus Gründen des Lärmschutzes sinnvoll und rechtlich möglich ist.
„Die Veldener Straße zählt seit Jahren zu den am stärksten vom Verkehrslärm belasteten Straßen in Landshut. Bereits im ersten Lärmaktionsplan wurden dort Werte gemessen, die deutlich über den gesundheitsrelevanten Orientierungswerten lagen“, erklärt Stadträtin Iris Haas. Im Rahmen der bevorstehenden Sanierung soll erneut ein lärmmindernder Fahrbahnbelag eingebaut werden. Diese Maßnahme begrüßt die ÖDP ausdrücklich. Allerdings zeigen die Erfahrungen der vergangenen Jahre, dass die lärmmindernde Wirkung solcher Beläge durch Abrieb und Alterung mit der Zeit nachlässt. Gleichzeitig wird für die kommenden Jahre ein weiter steigendes Verkehrsaufkommen erwartet.
Die aktuelle Lärmaktionsplanung des Freistaats kommt deshalb zu dem Ergebnis, dass ein dauerhafter Lärmschutz in der Regel nur durch das Zusammenwirken mehrerer Maßnahmen erreicht werden kann. Besonders wirksam ist nach den fachlichen Erkenntnissen die Verbindung eines
lärmmindernden Fahrbahnbelags mit einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Hinzu kommt, dass die maßgeblichen Auslösewerte für Lärmsanierungsmaßnahmen seit dem ersten Lärmaktionsplan deutlich abgesenkt wurden. Dadurch haben sich die fachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen verändert. Aus Sicht der ÖDP ist es deshalb sinnvoll, die Situation auf der
Veldener Straße unter den heutigen Voraussetzungen erneut zu bewerten.
„Wir beantragen ausdrücklich keine sofortige Einführung von Tempo 30, sondern eine ergebnisoffene Prüfung auf Grundlage der aktuellen Lärmaktionsplanung und der heutigen gesetzlichen Rahmenbedingungen“, betonen die Antragsteller. Die ohnehin anstehende Sanierung der Veldener
Straße biete die Chance, wirksame Maßnahmen von Anfang an sinnvoll miteinander zu verbinden und damit die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner langfristig zu verbessern.

