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Rechtsanspruch kommt - Gewalthilfegesetz wurde geeint

Barlin - pm (01.02.2025) In den Verhandlungen zum Gewalthilfegesetz ist ein historischer Durchbruch gelungen. Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, SPD und der Union haben sich in einem historischen Schulterschluss auf das Gewalthilfegesetz geeinigt. Der Bund beteiligt sich damit erstmalig an der Finanzierung des Gewalthilfesystems in einer Höhe von 2,6 Milliarden Euro.

Die Bundestagsabgeordnete Marlene Schönberger (Bündnis 90/ Die Grünen) bezeichnet dies in einer Pressemitteilung als „Paradigmenwechsel in der Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder“. Insbesondere der kommende Rechtsanspruch sei ein großer Schritt: „Damit haben alle Frauen und Kinder die Gewalt erfahren, endlich den Anspruch auf einen Schutzplatz, etwa in einem Frauenhaus. Das war dringend nötig.“ Besonders in Niederbayern bestehe hier großer Nachholbedarf, so Schönberger.

Frauen sollen zukünftig unabhängig von ihrem Wohnort, ihrem Einkommen, ihrer körperlichen Verfassung Schutz und Hilfe finden und die Lücken im Hilfesystem geschlossen werden. Damit kommt Deutschland den Verpflichtungen der Istanbul-Konvention nach.

„Wir machen damit deutlich: Alle Frauen haben ein Recht auf Hilfe bei Gewalt und ein Leben in Sicherheit verdient“, so die Grünen-Abgeordnete. „Als Land stehen wir unterstützend an ihrer Seite. In Zukunft muss keine Frau mehr selbst für einen Frauenhausplatz bezahlen, egal wo sie unterkommt."

Trotzdem bleibe ein Wehrmutstropfen, so Schönberger weiter: “Leider hat die Union verhindert, dass auch transgeschlechtliche und nicht-binäre Menschen von diesem Gesetz profitieren. Auch diese Gruppe müssen wir dringend besser vor Gewalt schützen.”

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