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Pfettrachmündung bis Altheimer Stausee: Bade- und Bootfahrverbot

Badeverbot Isar

Das Badeverbot in der Isar ab Mitte Juli erstreckt sich auf die rot markierten Bereiche. - Grafik: Landratsamt Landshut - RIS

Landkreis Landshut - pm (13.07.2023) Es wird ohnehin davon abgeraten – nun ist es eine ganze Zeitlang nicht mehr erlaubt: Das Baden in der Isar. Aufgrund von begleitender Bauarbeiten zum Betrieb eines Wasserkraftwerkes und zur Sicherstellung des Hochwasserschutzes erlässt das Landratsamt vom 17. Juli bis einschließlich 7. November ein Badeverbot für die Isar, auch Boote dürfen nicht mehr fahren.

Betroffen ist der Abschnitt zwischen der Einmündung der Pfettrach in der Flutmulde an der Kleinen Isar und an der Großen Isar (noch Stadtgebiet Landshut) bis zum Ende des Altheimer Stausees. Da an Sonn- und Feiertagen die Bauarbeiten ruhen, wäre an diesen Tagen auch die Nutzung der Isar für Freizeitzwecke zulässig.

Auch wenn kein Badeverbot bestand, rät das Landratsamt dringend vom Baden in der Isar ab – die Wasserqualität schwankt stark, vor allem nach starken Regenfällen ist mit einer höheren Verschmutzung des Flusses zu rechnen. Auch die unberechenbare Strömung und Treibgut in Form von Ästen und Hölzern können für Schwimmer und Bootfahrer äußerst gefährlich werden.

Das Badeverbot ist ab 17. Juli gültig und kann im Amtsblatt des Landkreises Landshut eingesehen werden.

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