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Spiegelgasse: Das Tauziehen geht weiter - CSU-Räte für nächtliche Durchfahrtsperre

Noch ist keine definitive Entscheidung gefallen, wie es mit der Spiegelgase (Breite?) weitergehen soll. Jetzt haben die CSU-Stadträte Rudolf Schnur, Dr. Dagmar Kaindl, Gaby Sultanow, Ingeborg Pongratz und Dr. Wolfgng Götzer einen neuen Antrag dazu eingereicht.

Er lautet: Die Verwaltung wir beauftragt, die erforderlichen Mindestbreiten für Feuerwehr, Rettungsdienste, Baustellenfahrzeuge, Lieferfahrzeuge usw. in der Spiegelgasse, insbesondere zu den Anwesen Spiegelgasse 201 bis 208 (Vorder- und Rückgebäude) zu ermitteln und darzustellen.

Die jeweiligen baurechtlichen Anforderungen bei den Genehmigungen der Bauten seit 1960 sind dafür auszuwerten.

Die Verwaltung überprüft ebenso einen Erhalt des Status Quo mit folgender Erweiterung: Die Einfahrt erfolgt wie bisher über den Dreifaltigkeitsplatz zur Neustadt. Von der Neustadt aus eine Verkehrsführung über die Spiegelgasse, Balsgasse und den Nahensteig. Allerdings mit nächtlicher Durchfahrtssperre zwischen 22 und 6 Uhr (ausgenommen Anwohner und TG-Stellplatzinhaber), jedoch mit verschärfter Kontrolle (z.B. durch technische Einrichtungen) bzw. gezielter Sperrung.

Begründung:

Die Spiegelgasse ist die einzige Fläche, die den Einsatzkräften bei einem Notfall für das rasche und umfangreiche Vordringen mit Material und Personen zur Verfügung steht. Sie stellt zugleich aber auch den einzigen Fluchtweg und den Raum für den Abtransport von Verletzten dar. Es muss daher zu jeder Zeit gewährleistet sein, dass diese Maßnahmen wirkungsvoll und zeitnah durchzuführen sind.

Die innerstädtische Verbindung zwischen Neustadt und Dreifaltigkeitsplatz wird nicht abgeschnürt. Keine großen Umwege müssen in Kauf genommen werden.

3. Weniger Abgase und Verkehrslärm in den Umgehungsstraßen (Neustadt, Freyung, Regierungsplatz, Podewilsstraße, Wittstraße, Innere Münchner Straße). Die Belastung, die von einer Straße genommen werden soll, würde auf sechs Straßen umverteilt. Auch hier sind Bewohner betroffen.

Eine Entscheidung des Stadtrates hat aufgrund objektiver Kriterien zu erfolgen. Dazu sind alle rechtlichen Anforderungen und verkehrlichen Auswirkungen darzustellen.

Vogginger

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