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Flexstrom-Pleite trifft 140 Kunden vor Ort. Die Stadtwerke übernehmen die Versorgung

Insgesamt 140 Kunden sind von der Insolvenz der FlexStrom-Gruppe im Netzgebiet der Stadtwerke Landshut betroffen. Nachdem der Insolvenzverwalter die Stromlieferung eingestellt hat, bedienen die Stadtwerke Landshut als Grundversorger automatisch alle Betroffenen, um eine nahtlose Energieversorgung sicherzustellen. Zudem sind 31 örtliche Flexgas-Kunden betroffen.

Medienberichten zufolge habe Flexstrom als Ursache für die Insolvenz „die schlechte Zahlungsmoral zahlreicher Stromkunden" und die weiterhin bestehende Oligopol-Struktur im Strommarkt, den verschiedene große Anbieter unter sich aufgeteilt hätten, sowie negative Berichterstattung über das Unternehmen angegeben.

Flexstrom war Pionier bei den Vorauskasse-Produkten. „Viele Billiganbieter machen vermutlich im ersten Jahr keinen Gewinn, bitten dann allerdings in den Folgejahren zur Kasse", resümiert Werkleiter Armin Bardelle. „Die Wettbewerber sind ja nicht außen vor bei den Preissteigerungen. Abgaben und Gebühren wie EEG- und Offshore-Umlage steigen für alle gleich." Das Problem bei Vorauszahlungen sei, dass im Falle einer Insolvenz das Geld für die Kunden in den meisten Fällen weitgehend verloren geht. Von derartigen Sorgen können Stadtwerke-Kunden frei sein. „Das Risiko einer Insolvenz ist bei den Stadtwerken als kommunaler Eigenbetrieb nahezu ausgeschlossen", betont Bardelle. „Wir bewegen uns in einem vernünftigen Preis-Leistungs-Verhältnis und kalkulieren mit Augenmaß, insbesondere vor dem Hintergrund, dass wir nachhaltige Dienstleistungen anbieten", sagt Bardelle.

Im April hatten drei Unternehmen der FlexStrom-Gruppe (FlexStrom AG, OptimalGrün GmbH und Löwenzahn Energie GmbH) beim Amtsgericht Berlin einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Was aktuell bestehende Vertragsverhältnisse von Kunden zu diesen Unternehmen der FlexStrom-Gruppe anbelangt, so raten die Stadtwerke dazu, diese durch eine rechtskundige Person überprüfen zu lassen. Vor allem daraufhin ob und inwieweit die Möglichkeit einer Kündigung besteht. Denn es sollte bei Vertragsabschluss mit einem neuen Lieferanten nicht die Situation entstehen, plötzlich zwei parallel laufende Verträge für eine Versorgung zu besitzen.

Das gleiche gelte auch für Flexgas-Kunden. Das Unternehmen meldete ebenfalls Insolvenz an. Hier versorgen die Stadtwerke 31 Kunden.

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