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Zahngesundheit – was sich 2025 ändert

Landshut – pm (18.02.2025) Die wenigsten Menschen freuen sich auf den nächsten Zahnarzttermin. Es lohnt sich jedoch, Kontrolluntersuchungen regelmäßig zu nutzen. Dann kann der Zahnarzt oder die Zahnärztin Probleme frühzeitig erkennen und behandeln. Die Kosten für sämtliche Vorsorgeuntersuchungen trägt die AOK Landshut-Kelheim. „Darüber hinaus erweitert die AOK jetzt ihre Vorsorgeleistungen zur Zahngesundheit:

Sie bezuschusst ab 2025 jährlich zwei Mal eine professionelle Zahnreinigung mit bis zu 50 Euro für alle Versicherten ab 18 Jahren“, so Martin Birkner, alternierende Beiratsvorsitzender der AOK Landshut-Kelheim.

Die professionelle Zahnreinigung spielt beim Erhalt der Zahngesundheit eine wichtige Rolle. Zahnflächen und schwer erreichbare Stellen, an denen die normale Zahnbürste versagt, werden dadurch gründlich gereinigt. Ziel der professionellen Zahnreinigung ist es, die Basis für eine gute Mundhygiene zu schaffen und die Patienten zu ihrem persönlichen Hygieneverhalten zu beraten. Die Zahnreinigung soll dabei die tägliche, selbst durchgeführte Mundpflege ergänzen und unterstützen. Sie wird von speziell geschultem Personal für Prophylaxe, Dentalhygiene sowie von Zahnärzten und Zahnärztinnen durchgeführt.

Amalgam verboten

Trotz guter Zahnpflege bekommen die meisten Menschen irgendwann Karies. Ist der Zahn krank, entfernt der Zahnarzt oder die Zahnärztin die kariöse Stelle mit einem speziellen Bohrer. Anschließend wird dieses Loch mit einer Zahnfüllung verschlossen. Bisher war Amalgam eines der zulässigen Füllmaterialien für mehrkostenfreie Behandlungen im Seitenzahnbereich. Seit Anfang dieses Jahres ist das quecksilberhaltige Zahn-Amalgam in der Europäischen Union (EU) weitgehend verboten. Gesetzlich Versicherte behalten dennoch weiterhin ihren Anspruch auf zuzahlungsfreie Zahnfüllungen. „Auch zukünftig ist gewährleistet, dass AOK-Versicherte qualitativ hochwertige, moderne, quecksilberfreie Zahnfüllungen kostenfrei erhalten“, so Martin Birkner. Wichtig: Intakte Amalgamfüllungen sollen Versicherte nicht austauschen lassen. Das Verbot der Europäischen Kommission zielt darauf ab, zukünftig die Umwelt vor giftigen Quecksilberbelastungen zu schützen. Liegt eine zwingende medizinische Indikation vor, ist eine zahnmedizinische Versorgung mit Amalgam weiterhin erlaubt.

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