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Mikrozensus 2024 gestartet - Interviewer zu 300 Haushalten unterwegs

Landshut - pm (16.02.2024) Auch im Jahr 2024 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung, durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik werden dabei im Laufe des Jahres annähernd 60.000 Haushalte in Bayern, davon circa 300 in der Stadt Landshut, von besonders geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie auch zur Wohnsituation befragt.

Neben dem Grundprogramm enthält das Frageprogramm des Mikrozensus auch Fragen der EU-weit durchgeführten Befragungen zur Arbeitsmarktbeteiligung (LFS), zu Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) sowie zur Internetnutzung (IKT). Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Gesetz des Mikrozensus Auskunftspflicht.

Mit dem Mikrozensus, einer gesetzlich angeordneten Stichprobenerhebung, werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien ermittelt. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, finden die Befragungen des Mikrozensus ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind demnach bei knapp 60.000 Haushalten, die nach einem objektiven Zufallsverfahren insgesamt für die Erhebung ausgewählt wurden, wöchentlich mehr als 1.000 Haushalte zu befragen. Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren ist aufgrund des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengünstig und hält die Belastung der Bürger in Grenzen. Um jedoch die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht, und zwar für vier aufeinander folgende Jahre.

Die zufällig ausgewählten Haushalte werden vom Bayerischen Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden sie über den Mikrozensus informiert und gebeten, die Fragen des Mikrozensus im Rahmen eines Telefon-Interviews oder einer Online-Befragung zu beantworten. Die Zugangsdaten (Kennung und Passwort) für die Online-Befragung erhalten die Betroffenen vom entsprechenden Interviewer oder dem Statistischen Landesamt. Der Online-Fragebogen ist nicht für mobile Endgeräte (Tablet, Smartphone) optimiert. Wer die Online-Befragung nutzen möchte, muss dies über einen PC oder Laptop/Notebook tun.

Das Bayerische Landesamt für Statistik bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2024 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.

Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet.

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