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Verfahrenslotsin begleitet Menschen mit Beeinträchtigung

verfahrenslotsin

Janine Brabender berät und begleitet junge Menschen bis 27 Jahre, die eine körperliche, seelische oder geistige Behinderung haben und ist auch Ansprechperson für Eltern sowie Erziehungsberechtigte. - Foto: Stadt Landshut 

Landshut - pm (10.10.2024) Für Familien von Kindern mit (drohenden) körperlichen, seelischen wie auch geistigen Behinderungen gibt es inzwischen eine Vielzahl von Hilfen. Für Betroffene ist es jedoch nicht immer einfach, sich bei Behördengängen zurecht zu finden. Einen wichtigen Beitrag leisten seit kurzem sogenannte Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen in den Jugendämtern.

Sie zeigen verschiedene Möglichkeiten und Leistungen auf und unterstützen bei der Antragsstellung. Auch in Landshut wurde diese Stelle neu geschaffen – im Mai hat Janine Brabender ihre Arbeit aufgenommen. Sie berät und begleitet junge Menschen bis 27 Jahre sowie ihre Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte. Das Unterstützungsangebot ist kostenlos und vertraulich.

Für die Stelle der Verfahrenslotsin konnte die Stadt eine in der Kinder- und Jugendhilfe erfahrene Mitarbeiterin gewinnen. Janine Brabender bringt viel Wissen aus der stationären Eingliederungshilfe mit und arbeitete zuletzt sechs Jahre im Allgemeinen Sozialen Dienst des Stadtjugendamtes. „Ich freue mich auf den neuen, vielfältigen und spannenden Aufgabenbereich!“ Brabender ist dabei vor allem auch Vertrauens- und Kontaktperson. „Vielen Familien hilft es schon, eine Anlaufstelle zu haben, die die Herausforderungen im Alltag ernst nimmt und zuhört“.

Die Sozialpädagogin unterstützt unter anderem bei potenziellen Leistungsansprüchen im Bereich der Eingliederungshilfe und führt die Betroffenen durch den Prozess der Antragsstellung – von der Frühförderung, über Hilfsmittel bis hin zu stationären oder ambulanten Hilfen, wie beispielsweise Schulbegleitungen oder Freizeitassistenzen. „Wir besprechen gemeinsam die Voraussetzungen für die Unterstützungsangebote. Ich kläre über die Verfahrensabläufe auf, helfe bei der Antragstellung und Wahrnehmung von Leistungen und kann bei Bedarf als Vertrauensperson vermitteln“, betont Brabender. Die Landshuter Verfahrenslotsin betreut aktuell rund zehn Familien mit den unterschiedlichsten Anforderungen: von telefonischen Kurzberatungen bis hin zu Hausbesuchen.

Mit dem neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), das seit Juni 2021 gilt, wurde die inklusive Ausrichtung auch rechtlich verstärkt verankert. „So ist die Kinder- und Jugendhilfe unter anderem verpflichtet, nicht nur die besonderen Bedarfslagen betroffener junger Menschen und deren Familien zu berücksichtigen. Sie muss zudem die Beratungsangebote so gestalten, dass sie in einer nachvollziehbaren, wahrnehmbaren und verständlichen Form erfolgen“, erläutert Brabender. „Kurzum: Alle müssen verstehen können, worum es geht!“

Wer ein Kind mit Behinderung hat oder selbst mit einer Behinderung lebt, kann sich telefonisch unter 0871 882316 melden oder eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! schreiben. Die städtische Verfahrenslotsin ist immer Montag bis Mittwoch von 8 bis 12 und 14 bis 16 Uhr sowie Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr erreichbar. Die Beratungen sind kostenlos und vertraulich und können entweder im Rathaus 2, Luitpoldstraße 29b, in verschiedenen Einrichtungen, als Hausbesuche sowie online und telefonisch stattfinden. Eine bereits diagnostizierte Behinderung ist keine Voraussetzung.

Weitere Informationen zum Angebot gibt es unter www.landshut.de/verfahrenslotsin.

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